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Bayerische Fischerprüfung
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Frage 5.020
Offen
Rechtsvorschriften

Welche Gewässer zählt man stets zu den geschlossenen Gewässern?

Erklärung: Zu den geschlossenen Gewässern zählen insbesondere künstlich angelegte, ablassbare Fischteiche und Fischbehälter, die während der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrt sind. Durch Ablassen und Absperrung ist ein Austausch von Fischen mit anderen Gewässern ausgeschlossen, daher werden solche Anlagen stets als geschlossen eingestuft. Baggerseen und Altwasser sind nicht automatisch geschlossen, da sie in der Regel offen verbunden sein können.
KI-Hinweis nicht redaktionell geprüft.
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