Ist mit dem Fischereirecht auch die Pflicht zur Hege verbunden?
Erklärung: Das Fischereirecht sieht neben Fang- und Nutzungsregelungen auch Hegepflichten vor. Hege bedeutet Maßnahmen zur Erhaltung, Vermehrung und zum Schutz von Fischbeständen und Lebensräumen (z. B. Schonzeiten, Besatz, Lebensraumpflege) und dient der nachhaltigen Bewirtschaftung. Deshalb gehört die Pflicht zur Hege zur fischereirechtlichen Verantwortlichkeit.
KI-Hinweis nicht redaktionell geprüft.