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Bayerische Fischerprüfung
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Frage 5.014
Offen
Rechtsvorschriften

Für die Entnahme von nicht bestandsgefährdeten Fischnährtieren aus einem Fischwasser wird folgendes benötigt:

Erklärung: Die Entnahme von Fischnährtiere aus einem Fischwasser unterliegt dem Fischereirecht des Berechtigten; dieser entscheidet über Nutzung und Eingriffe in seinem Gewässer. Ein Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei, ersetzt aber nicht die Zustimmung des Fischereiberechtigten für Entnahmen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Berechtigten ist das Mitnehmen in der Regel nicht zulässig.
KI-Hinweis nicht redaktionell geprüft.
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