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Bayerische Fischerprüfung
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Frage 5.013
Offen
Rechtsvorschriften

Darf der Fischereiberechtigte anderen Personen gestatten, aus dem Gewässer Fischnährtiere mit Ausnahme bestandsgefährdeter Arten zu entnehmen?

Erklärung: Der Fischereiberechtigte kann in der Regel die Nutzung seines Fischgewässers regeln und anderen Personen gestatten, Fischnährtiere zu entnehmen. Ausgenommen sind Arten mit besonderem Schutz- oder Gefährdungsstatus, für die andere Rechtsvorschriften oder Genehmigungspflichten gelten. Deshalb ist eine Entnahme durch Dritte mit Zustimmung des Berechtigten zulässig, sofern kein Schutzstatus entgegensteht.
KI-Hinweis nicht redaktionell geprüft.
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