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Bayerische Fischerprüfung
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Frage 5.012
Offen
Rechtsvorschriften

Darf der Fischereiausübungsberechtigte dem Gewässer Fischnährtiere mit Ausnahme bestandsgefährdeter Arten entnehmen?

Erklärung: Der Fischereiausübungsberechtigte darf Fischnährtiere entnehmen, sofern es sich nicht um bestandsgefährdete oder anderweitig geschützte Arten handelt. Solche Entnahmen unterliegen den allgemeinen fischereirechtlichen Grenzen und möglichen lokalen Schutzvorschriften. Bei Unsicherheit über den Schutzstatus einer Art sollte die zuständige Behörde oder Gewässeraufsicht konsultiert werden.
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