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Bayerische Fischerprüfung
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Frage 5.011
Offen
Rechtsvorschriften

Besteht für den Fang von Fischnährtieren eine Fischereischeinpflicht?

Erklärung: Der Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei auf Fische vorgesehen; der bloße Fang von Fischnährtieren ist daher grundsätzlich nicht fischereischeinpflichtig. Es können jedoch Naturschutz-, Artenschutz- oder kommunale Regelungen (z. B. geschützte Arten, Schongebiete oder Fangmethoden) Einschränkungen bringen. Prüfe deshalb vor Ort die geltenden Schutzbestimmungen.
KI-Hinweis nicht redaktionell geprüft.
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