Prüfungshecht Logo
Prüfungshecht
Prüfungshecht
Bayerische Fischerprüfung
Upgrade LernenKatalogPrüfungenUpgradeAnmelden
Frage 5.008
Offen
Rechtsvorschriften

Bezieht sich das Hege- und Aneignungsrecht des Fischereiberechtigten auch auf Fluss - und Teichmuscheln?

Erklärung: Zum Hege- und Aneignungsrecht gehören die Pflege und das Verfügungsrecht über die im Fischereirevier heimischen Wasserlebewesen; dazu zählen auch Fluss- und Teichmuscheln. Das Aneignungsrecht erlaubt dem Fischereiberechtigten grundsätzlich die Entnahme dieser Tiere im Revier. Übergeordnete Vorschriften wie Naturschutz- oder Artenschutzbestimmungen können jedoch Entnahmen einschränken.
KI-Hinweis nicht redaktionell geprüft.
Antworten
KontaktImpressumDatenschutzWiderruf© 2026 Prüfungshecht