Erstreckt sich das Fischereirecht auch auf Fischlaich?
Erklärung: Das Fischereirecht umfasst üblicherweise auch den Fischlaich, weil Laich rechtlich zum Fischbestand gerechnet wird. Die gleichen Fang‑ und Schutzvorschriften gelten, um die Fortpflanzung zu sichern und den Bestandserhalt zu gewährleisten.