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Bayerische Fischerprüfung
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Frage 5.007
Offen
Rechtsvorschriften

Erstreckt sich das Fischereirecht auch auf Fischlaich?

Erklärung: Das Fischereirecht umfasst üblicherweise auch den Fischlaich, weil Laich rechtlich zum Fischbestand gerechnet wird. Die gleichen Fang‑ und Schutzvorschriften gelten, um die Fortpflanzung zu sichern und den Bestandserhalt zu gewährleisten.
KI-Hinweis nicht redaktionell geprüft.
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