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Bayerische Fischerprüfung
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Frage 5.006
Offen
Rechtsvorschriften

Wer darf in Bayern Krebse fangen?

Erklärung: Das Krebsefangen in Bayern ist nicht pauschal verboten und auch nicht ausschließlich bestimmten 'Krebsfängern' vorbehalten. Entscheidend ist, wer das Fischereirecht zur Ausübung der Fischerei innehat; diese Berechtigten dürfen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften Krebse entnehmen. Zusätzlich können Schutzvorschriften wie Schonzeiten, Mindestgrößen oder artenschutzrechtliche Regelungen zu beachten sein.
KI-Hinweis nicht redaktionell geprüft.
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