Das Fischereirecht erstreckt sich in Bayern auch auf
Erklärung: Das Fischereirecht in Bayern umfasst Fischlaich und sonstige Entwicklungsformen sowie Fischnährtiere, weil der Schutz dieser Lebens- und Nahrungsgrundlagen für Erhalt und Vermehrung der Fischbestände wichtig ist. Wasserpflanzen sind keine Fischnährtiere und gehören nicht automatisch zum Fischereirecht. Sumpfschildkröten und Frösche sind keine Fische und fallen daher regelmäßig nicht unter das Fischereirecht.
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