Welche Tiere sind in Bayern Gegenstand des Fischereirechts?
Erklärung: Das bayerische Fischereirecht bezieht sich auf Fische, Neunaugen, Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln und schließt auch Fischnährtiere ein. Antworten B und C sind falsch, weil sie Amphibien (Lurche, Frösche) oder Schildkröten nennen, die nicht zum Gegenstand des Fischereirechts gehören.