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Bayerische Fischerprüfung
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Frage 5.002
Offen
Rechtsvorschriften

Welche Tiere sind in Bayern Gegenstand des Fischereirechts?

Erklärung: Das bayerische Fischereirecht bezieht sich auf Fische, Neunaugen, Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln und schließt auch Fischnährtiere ein. Antworten B und C sind falsch, weil sie Amphibien (Lurche, Frösche) oder Schildkröten nennen, die nicht zum Gegenstand des Fischereirechts gehören.
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