Unter welchem Aspekt ist Fischbesatz berechtigt?
Erklärung: Fischbesatz ist gerechtfertigt, um durch großflächiges Fischsterben entstandene Bestandsverluste auszugleichen und die ökologische Funktion des Gewässers zu stabilisieren. Rein auf Vereinswünsche hin durchgeführter Besatz (B) ist kein sachlicher Grund, und Besatz zur Steigerung über die nachhaltige Ertragsfähigkeit hinaus (C) würde die Nachhaltigkeit gefährden und kann Krankheiten sowie Nahrungsknappheit begünstigen.
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