Welches öffentliche Interesse besteht an der fischereilichen Hege?
Erklärung: Das öffentliche Interesse zielt auf Erhaltung und Förderung eines artenreichen und gesunden Fischbestands, der an Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepasst ist. Nur so bleiben Ökologie und langfristige Erträge stabil. Eine Überförderung über die Ertragsfähigkeit hinaus oder generelle Förderung der Befischung aller Gewässer würde Nachhaltigkeit und Gewässergesundheit gefährden.
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